BEG Förderung – Welches ist das richtige Förderprogramm für Smart Home?

Das Förderprogramm der BEG nennt sich „BEG Einzelmaßnahmen (EM)“

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung

In diesem Förderprogramm sind auch Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung enthalten und das schließt auch Smart Home Geräte inklusive der Planung und Montage ein.

BEG Förderung – Welche Geräte werden gefördert?

Alle Smart Home Geräte, die Ihre Energieeffizienz verbessern oder auch die Vernetzung technischer Anlagen dienen.

Hier fallen unteranderen:

  • Heizungssteuerung
  • Beschattung
  • Licht Steuerung

BEG Förderung – Zu welchen Konditionen wird Smart Home gefördert?

Die Höhe der Förderung liegt bei 20% der Brutto-Investitionssumme des Förderprogramms für Einzelmaßnahmen.

Die Summe der Ausgaben pro Wohneinheit für förderfähige Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind auf 60.000€ gedeckelt. Dies bedeutet das maximal 12.000€ bezuschusst werden können.

Man kann zusätzlich die Förderung um 5% erhöhen, wenn die Maßnahmen für Smart Home Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sind und diese innerhalb von 15 Jahren umgesetzt werden.
Ein iSFP ist eine persönliche Empfehlung eines Energieberaters.

BEG Förderung – Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, für eine Förderung, vom Smart Home?

  • Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten
  • Bei Maßnahmen zur Heizungsoptimierung reicht die Fachunternehmererklärung des Fachfirma
  • Bei Heizungsoptimierung liegt das Mindest-Investitionsvolumen bei 300€
  • Für alle anderen Maßnahmen im Smart Home liegt die Mindest-Investitionssumme bei 2.000€ – In dieser Summe können neben Smart Home auch noch andere Investitionen enthalten sein bspw. Kauf neuer Fenster, Heizkörper etc.
  • Die Installation des Smart Home System muss durch eine Fachfirma erfolgen.

BEG Förderung – Ist die Förderung ein Zuschuss- oder eine Kreditförderung?

Jeder private Hauseigentümer kann die Förderung der BEG in Anspruch nehmen und dabei selbst entscheiden, ob man einen Zuschuss- oder eine Kreditförderung beantragen möchte.

  • Zuschussförderungen werden seit dem 01.01.2021 direkt bei der BAFA beantragt

Bei Krediten mit Tilgungszuschuss, ist weiterhin die KfW für den Förderantrag zuständig. Hier gelten aber dieselben Förderregeln wie bei der BEG Förderung.

BEG Förderung – Wie wird die Smart Home Förderung beantragt?

  • Auf der Website des BAFA wird Ihnen ein elektronisches Antragsformular zur Verfügung gestellt
    Um zu dem Formular zu gelangen folgen Sie bitte folgendem Link: BAFA Antrag
  • Um den Antrag stellen zu können benötigen Sie die Kostenvoranschläge und die technische Projektbeschreibung Ihres Energieberaters.

Es ist noch zu beachten!

Die Anträge müssen vor der Umsetzung der Sanierung gestellt werden und können nicht im Nachhinein bei der BEG eingereicht werden.